Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma DAMEY Stalltechnik GmbH, Gnarrenburg
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Firma DAMEY Stalltechnik GmbH, Gnarrenburg
§ 1 Allgemeines
§ 1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit der Firma DAMEY Stalltechnik GmbH, Gnarrenburg (im Folgenden
DAMEY), auch etwaiger weiterer Verträge, ohne dass es eines ausdrücklichen erneuten Hinweises darauf bedarf.
1.2 Abweichende Bedingungen wie zum Beispiel Nebenabreden, entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden oder deren Allgemeine
Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
§ 2 Angebote
und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch unsere mündliche oder schriftliche Auftragsannahme beziehungsweise durch Annahme des Kunden, der auf unser
Angebot eingeht.
2.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Firma DAMEY diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Der Kaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig:
a) 50% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss.
b) 50% nach Abnahme der Leistung durch den Kunden.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen) binnen sieben Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
3.3 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.4 Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Firma DAMEY
berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Frist zur Zahlung die Arbeiten bis auf Weiteres einzustellen beziehungsweise den Vertrag zu kündigen.
§ 4 Lieferzeiten
§ 4 Lieferzeiten
Lieferzeiten werden von der Firma DAMEY immer nur als annähernd angegeben. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, unvermeidbare Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen etc. befreien die Firma DAMEY für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
§ 5 Sachmängel und Gewährleistung
§ 5 Sachmängel
und Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Falls der Kunde Kaufmann ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
5.2 In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich und schriftlich unter möglichst genauer Angabe der Mängel zu rügen.
5.3 Für den Fall eines Mangels ist der Firma DAMEY zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren, § 439 BGB.
Dazu ist die Firma DAMEY auch berechtigt, jederzeit die Anlieferstelle nach entsprechender Voranmeldung zu betreten, die Lieferungen und Leistungen auch
durch Sachverständige ihrer Wahl untersuchen zu lassen. Schlagen Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen fehl oder ist der dazu erforderliche Aufwand
unverhältnismäßig, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
5.4 Die Übernahme von Kosten für Gutachter, die der Kunde ohne schriftliche Zustimmung der Firma DAMEY beauftragt, ist ausgeschlossen.
§ 6 Leistungsbeschreibung
§ 6 Leistungsbeschreibung
Die Prospekte, Muster, Proben oder ähnliche Produktinformationen dienen lediglich der Warenbeschreibung, sie enthalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
§ 7 Eigentum
§ 7 Eigentum
7.1 Alle von der Firma DAMEY gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises deren Eigentum (Vorbehaltsware). Die
Vorbehaltsware bleibt auch nach Erfüllung des Kaufpreises Eigentum der Firma DAMEY, wenn ihr gegenüber noch Forderungen bestehen, die früher fällig
geworden sind.
7.2 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Firma DAMEY, ohne dass diese selbst
verpflichtet wird.
7.3 Wird Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht der Firma DAMEY gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; die Firma DAMEY
nimmt die Abtretung an.
7.4 Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in dessen Gebäude eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen
Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit
Rang vor dem Rest, ab; die Firma DAMEY nimmt die Abtretung an.
7.5 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Kunde die Firma DAMEY unverzüglich
unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch
sicherheitshalber übereignen. Etwaige Pfändungen Dritter hat er unverzüglich anzuzeigen.
7.6 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der beabsichtigten Durchführung eines gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des Kunden zur Weiterveräußerung.
7.7 Sollte die Firma DAMEY vom Vertrag zurücktreten, kann sie die Eigentumsvorbehaltsware herausverlangen, § 449 Absatz 2 BGB.
§ 8 Zahlungsverzug
§ 8 Zahlungsverzug
8.1 Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma DAMEY berechtigt – unbeschadet etwaiger weiterer Ansprüche – 5%- Punkte über dem Basiszinssatz als
Verzugszinsen zu verlangen, § 247 Absatz 1 in Verbindung mit § 288 Absatz 1 BGB.
8.2 Falls unser Kunde Kaufmann ist, sind wir berechtigt 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz geltend zu machen, § 288 Absatz 2 BGB.
§ 9 Erfüllungsort
§ 9 Erfüllungsort
9.1 Wir leisten ab Sitz unserer Firma Gnarrenburg
9.2 Der Versand erfolgt auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden.
§ 10 Beratung
§ 10 Beratung
10.1 Die Firma DAMEY händigt zu ihren Produkten die entsprechenden Produktinformationen aus. Darüber hinausgehende Erklärungen zur Art der
Verarbeitung etc. sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.
10.2 Soweit der Kunde eine technische Beratung, Zeichnungen oder ähnliches benötigt, ist hierüber ein gesonderter schriftlicher Vertrag abzuschließen.
§ 11 Bonitätsprüfung
§ 11 Bonitätsprüfung
11.1 Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Bremerhaven Dr. Dahlke KG, Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt Creditreform-Information gem. Art. 14 EU-DSGVO oder unter www.creditreform-bremerhaven.de/EU-DSGVO
§ 12 Allgemeine Bestimmungen
§ 12 Allgemeine Bestimmungen
12.1 Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck und Urkundenprozesse – ist das Amtsgericht Tostedt.
12.2 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG).
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen
Regelungen hierdurch nicht berührt.
Gnarrenburg, 07.05.2018